Unsere Gutachten

Überprüfung Ihrer Messstelle nach EÜV gemäß DIN 19559 unter Berücksichtigung des Merkblattes Nr. 4.7/3 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt:

  • Durchflussmessungen
    (z.B. MID, Venturi, Dreieckmeßwehre, Radar, OCM und andere…)
  • Drosselprüfung
  • Regenüberlaufbecken
  • Flussmessungen

Hiermit möchten wir noch auf Einzelheiten unserer Gutachten eingehen, damit Sie Ihren Vorteil erkennen, wenn Sie Ihre Durchflussmengenmessungen durch uns überprüfen lassen.

Inhalt des Gutachtens auszugsweise

  • Örtliche Verhältnisse
  • Beschreibung der vorhandenen Durchflussmesstechnik
  • Durchgeführte Maßnahmen (z.B. Ermittlung der Q/h-Kurve; Vergleichsmessung, usw.)
  • Zusammenfassung und Bewertung
  • Anhang (Fotodokumentation, ggf. Q/h Tabellen, Eingestellte Daten, usw.)

Einsatz unserer Gerätetechnik – Messtechnik und Vergleichsmessung:
Geeignete Prüfmittel für eine fachgerechte Überprüfung je nach Verhältnisse und Möglichkeiten vor Ort:

  • MID mit Dichtkissen und Krümmer – Hydrantanschluss usw.
  • ClampOn Ultraschall zum Aufsetzen auf vollgefüllte Rohrleitungen
  • PCM Messung = Fließgeschwindigkeit mittels Kreuzkorrelation + Höhenstand
  • Fließgeschwindigkeitsmessungen = zur Erfassung von „v“ in Flüssen oder großen Kanälen
  • und andere Systeme
Durchflussmessung in Bayern - Verordnung im Anhang 2 (Erster und zweiter Teil)

Punkt 1.4 (Auszug):

Zur Abwasserdurchflußmessung sind Anlagen bis 999 EW und Anlagen ohne Stromanschluß mit einem Meßwehr (fester Einbau oder Steckschieber), Meßgefäß u.ä., die übrigen Anlagen mit selbstschreibendem Meßgerät mit Zählwerk, Messung nach DIN 19 559, Ausgabe Juli 1983, oder mit Geräten, die gleichwertige Messungen ermöglichen, auszustatten. Selbstschreibende Meßgeräte sind dauernd zu betreiben, Schreibstreifen sind automatisch oder per Hand mit dem Datum zu versehen. Für die Meßgeräte ist mindestens einmal jährlich eine Kontrollmessung gemäß DIN 19 559 durchzuführen, wobei mit jeder fünften Überprüfung die Herstellerfirma oder eine nach der Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft entsprechend anerkannte Person zu beauftragen ist. Nach Veränderungen von Bauwerken, Einrichtungen und Meßgeräten mit Auswirkungen auf die Durchflussmessungen ist ebenfalls eine Kontrollmessung nach DIN 19 559 durchzuführen. Die Prüfberichte sind dem Jahresbericht (§ 5) beizufügen.

MESSTECH-HEISSINGER

Mario Heissinger
In der Au 9
85465 Langenpreising

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